§ 14 UStG · § 35a GmbHG · Rechtsstand 2026

Rechnung einer GmbH oder UG: Diese Angaben sind Pflicht

GmbH und UG müssen auf Rechnungen zwei Regelwerke erfüllen: die Pflichtangaben aus dem Umsatzsteuergesetz und die Geschäftsbrief-Angaben aus dem GmbH-Gesetz. Hier siehst du beides auf einen Blick, mit Muster und Fußzeilen-Generator.

Geprüft am 1. November 20265 Minuten LesezeitMit Muster & GeneratorRedaktion rechnungvorlage.de
Kurz gesagt

Eine GmbH-Rechnung braucht alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und zusätzlich die Angaben nach § 35a GmbHG: Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vornamen. Am sichersten stehen diese Angaben fest in der Fußzeile deiner Vorlage.

Briefbogen mit Fußzeile und Firmenstempel auf einem Schreibtisch, Text nicht lesbar
Bei GmbH und UG gehören zusätzliche Angaben in die Fußzeile.

Zwei Regelwerke, eine Rechnung

Umsatzsteuergesetz

Die üblichen Pflichtangaben jeder Rechnung, wichtig für den Vorsteuerabzug deines Kunden.

GmbH-Gesetz

Rechnungen sind Geschäftsbriefe. § 35a GmbHG verlangt deshalb Angaben zur Gesellschaft.

Eine feste Fußzeile

Lege die Gesellschaftsangaben einmal an und nutze sie für Rechnung, Angebot und E-Mail.

Teil 1: Umsatzsteuerliche Pflichtangaben

Für die GmbH gelten dieselben Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG wie für alle Unternehmer:

AngabeHinweis für GmbH und UG
Name und Anschriftvollständiger Firmenname mit Rechtsform, Anschrift des Kunden
Steuernummer oder USt-IdNr.die der Gesellschaft, nicht die privaten Nummern der Gesellschafter
AusstellungsdatumDatum der Rechnung
Rechnungsnummerfortlaufend und einmalig, siehe Rechnungsnummer
Menge und Art der Leistungkonkret beschreiben, etwa mit Vertrags- oder Auftragsnummer
LeistungszeitpunktDatum oder Zeitraum, der Monat kann genügen
Entgelt nach Steuersätzennetto, inklusive vereinbarter Minderungen wie Skonto
Steuersatz und Steuerbetragoder Hinweis auf eine Steuerbefreiung bzw. Reverse Charge

Ausführliche Erklärungen zu jedem Punkt findest du unter Pflichtangaben einer Rechnung.

Teil 2: Angaben nach § 35a GmbHG

Diese Angaben müssen auf allen Geschäftsbriefen stehen, die an einen bestimmten Empfänger gehen, also auch auf jeder Rechnung:

Rechtsform

„GmbH“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ im Firmennamen.

Sitz

Der satzungsmäßige Sitz, z. B. „Sitz: Musterstadt“.

Registergericht

Das Amtsgericht, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist.

Registernummer

Die Nummer im Handelsregister, bei GmbH und UG „HRB …“.

Alle Geschäftsführer

Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname.

Aufsichtsratsvorsitz

Nur wenn ein Aufsichtsrat mit Vorsitzendem besteht.

💡 Liquidation und Kapitalangaben

Befindet sich die GmbH in Liquidation, gehört dieser Hinweis auf die Geschäftsbriefe. Nennst du freiwillig Kapitalangaben, muss das Stammkapital dabei sein und, falls nicht alle Geldeinlagen eingezahlt sind, auch der Betrag der ausstehenden Einlagen.

Nahaufnahme einer Rechnungsfußzeile mit drei Spalten Kleingedrucktem, unleserlich
Registergericht, Registernummer und Geschäftsführer stehen meist in der Fußzeile.

🛠️ Fußzeilen-Generator für GmbH und UG

Trag deine Daten ein und kopiere die fertige Pflichtzeile nach § 35a GmbHG in deine Vorlage oder E-Mail-Signatur. Alles bleibt in deinem Browser.

Muster: Rechnung einer GmbH

So kann eine Rechnung einer GmbH aussehen. Alle Daten sind frei erfunden und müssen durch deine eigenen ersetzt werden.

Muster Software GmbHRECHNUNG
RechnungsstellerMuster Software GmbHBeispielweg 412345 MusterstadtUSt-IdNr. DE000000000
RechnungsdatenNr. 2026-118Datum: 31.10.2026Leistung: 01.10.–31.10.2026
Rechnung anBeispiel Handel KGHauptstraße 154321 Beispielstadt
LeistungMengeNetto
Software-Wartung Oktober 2026 laut Vertrag Nr. W-2211.500,00 €
Netto
zzgl. 19 % USt
Rechnungsbetrag
1.500,00 €
285,00 €
1.785,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Muster Software GmbH · Sitz: Musterstadt · Amtsgericht Musterstadt HRB 12345 · Geschäftsführer: Anna Beispiel, Max Muster · Bank: … · IBAN: …

Die fett gesetzte Fußzeile enthält die Angaben nach § 35a GmbHG, der Rest die Pflichtangaben nach UStG.

Eine fertige Vorlage findest du unter Rechnungsvorlage, alternativ nutzt du den kostenlosen Rechnungsgenerator.

Besonderheiten bei der UG

Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH-Variante mit geringerem Mindestkapital. Sie muss die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ darf nicht abgekürzt oder weggelassen werden. Ansonsten gelten dieselben Angaben wie bei der GmbH.

GmbH & Co. KG und andere Rechtsformen

RechtsformRechtsgrundlageBesonderheit auf der Rechnung
GmbH, UG§ 35a GmbHGRechtsform, Sitz, Registergericht, HRB, alle Geschäftsführer
GmbH & Co. KGHGBAngaben zur KG und zusätzlich zur Komplementär-GmbH
AG§ 80 AktGzusätzlich Vorstand und Aufsichtsratsvorsitz
EinzelunternehmenUStGnur die UStG-Angaben, bei e. K. zusätzlich HGB-Angaben

Wer mehrere Gesellschaften führt, legt für jede eine eigene Vorlage mit passender Fußzeile an, damit keine Angaben vertauscht werden.

E-Rechnung für GmbHs

Seit 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: 2026 sind Papier- und andere Rechnungen noch erlaubt, 2027 nur noch bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 gilt im B2B-Inland grundsätzlich die E-Rechnungspflicht. Die § 35a-Angaben sollten auch in der E-Rechnung enthalten sein. Mehr dazu unter E-Rechnung 2026.

Umsatzsteuer und Vorauszahlungen

Eine GmbH gibt in der Regel Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Maßgeblich ist die Steuer der Gesellschaft, nicht die der Gesellschafter. Welche Grenzen 2027 gelten und wie du die Vorauszahlung berechnest, erklärt der Ratgeber Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Häufige Fehler

  • Nur ein Geschäftsführer genannt, obwohl es mehrere gibt.
  • Vorname abgekürzt, etwa „A. Beispiel“.
  • Registergericht fehlt oder nur „HRB 12345“ ohne Gericht.
  • Alte Daten nach Geschäftsführerwechsel oder Sitzverlegung.
  • UG ohne vollständigen Zusatz „(haftungsbeschränkt)“.
  • Kapital genannt, aber ausstehende Einlagen verschwiegen.
✅ Fußzeile einmal sauber anlegen

Die meisten Fehler entstehen, weil Rechnungen aus alten Dateien kopiert werden. Pflege die Fußzeile an einer zentralen Stelle und prüfe sie nach jeder Änderung im Handelsregister. Auch E-Mails sind Geschäftsbriefe und brauchen die Angaben in der Signatur.

Checkliste GmbH-Rechnung

  • Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
  • Rechtsform im Firmennamen
  • Sitz der Gesellschaft
  • Registergericht und HRB-Nummer
  • Alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vornamen
  • Aufsichtsratsvorsitz, falls vorhanden
  • Daten nach Registeränderungen aktualisiert

Häufige Fragen

Welche Angaben braucht eine GmbH-Rechnung zusätzlich?

Neben den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben verlangt § 35a GmbHG für Geschäftsbriefe die Rechtsform, den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Registernummer und alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat mit Vorsitzendem, gehört auch dieser dazu.

Gilt das auch für die UG (haftungsbeschränkt)?

Ja. Die UG ist eine Variante der GmbH, es gelten dieselben Angaben. Wichtig ist die vollständige Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“; der Zusatz darf nicht weiter abgekürzt werden.

Muss das Stammkapital auf die Rechnung?

Nein. Wenn du Angaben zum Kapital machst, musst du aber das Stammkapital nennen und, falls nicht alle Geldeinlagen eingezahlt sind, auch den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.

Was passiert, wenn die GmbH-Angaben fehlen?

Für den Vorsteuerabzug zählen die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben. Fehlen nur die Angaben nach § 35a GmbHG, kann das Registergericht die Geschäftsführer per Zwangsgeld zur Einhaltung anhalten. Außerdem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber.

Kann eine GmbH Kleinunternehmer sein?

Grundsätzlich ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist nicht auf Einzelunternehmer beschränkt. Viele GmbHs überschreiten die Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr aber schnell.

Gelten die Angaben auch für E-Mails und Angebote?

Ja. § 35a GmbHG gilt für alle Geschäftsbriefe an einen bestimmten Empfänger, gleich in welcher Form. Dazu zählen Angebote, Auftragsbestätigungen und geschäftliche E-Mails. Am einfachsten setzt du die Angaben in die E-Mail-Signatur.

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Offizielle Quellen und Hinweis

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: November 2026.