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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026/2027: Grenzen, Termine, ELSTER und Nullmeldung

Du meldest die Umsatzsteuer deiner Ausgangsumsätze, ziehst zulässige Vorsteuer ab und übermittelst die Vorauszahlung oder Nullmeldung elektronisch an das Finanzamt.

Aktualisiert am 13. Oktober 202618 Minuten LesezeitMit ELSTER-AblaufRedaktion rechnungvorlage.de
Kurzantwort

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Eine Zahllast ist ebenfalls an diesem Tag fällig. Der reguläre Zeitraum ist das Kalendervierteljahr; je nach Steuer des Vorjahres gelten Monat, Quartal oder eine mögliche Befreiung. Die Grenzen für 2026 und 2027: mehr als 9.000 € Vorjahressteuer bedeutet monatliche Abgabe, mehr als 2.000 € bis 9.000 € vierteljährliche Abgabe, bis 2.000 € ist eine Befreiung durch das Finanzamt möglich.

Umsatzsteuer-Vorauszahlung berechnen

Die Vorauszahlung ergibt sich aus einer einfachen Grundformel: Umsatzsteuer auf die Umsätze des Zeitraums minus abziehbare Vorsteuer. Dazu kommen Beträge, die du als Leistungsempfänger selbst schuldest (zum Beispiel bei Reverse Charge), und Korrekturen aus früheren Zeiträumen. Ein positives Ergebnis ist die Zahllast, ein negatives ein Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberschuss).

Die Berechnung ist für Einzelunternehmen, Freiberufler und Kapitalgesellschaften gleich. Auch eine GmbH meldet die eigene Umsatzsteuer abzüglich der eigenen Vorsteuer an; maßgeblich ist die Steuer der Gesellschaft, nicht die der Gesellschafter.

Ein einfaches Monatsbeispiel

Umsatzsteuer aus eigenen Rechnungen: 3.800,00 €
abziehbare Vorsteuer aus Eingangsleistungen: 1.250,00 €

Vorauszahlung an das Finanzamt: 2.550,00 €

Ist die abziehbare Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, kann sich ein Erstattungsbetrag ergeben. Steuerfreie Umsätze, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Vorgänge und Berichtigungen benötigen eigene Kennzahlen.

Grenzen 2026/2027: monatlich, vierteljährlich oder befreit?

Welcher Voranmeldungszeitraum gilt, richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres. Für 2027 ist also die Steuer des Jahres 2026 entscheidend. Die Grenzen von 9.000 € und 2.000 € gelten seit 2025 und sind für 2026 und 2027 unverändert.

Steuer des VorjahresRegel nach § 18 UStG
Mehr als 9.000 €Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum
Mehr als 2.000 € bis 9.000 €Kalendervierteljahr
Nicht mehr als 2.000 €Finanzamt kann von Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien (nicht im Gründungsjahr und im Folgejahr)
Vorsteuerüberschuss von mehr als 9.000 €Kalendermonat kann gewählt werden (§ 18 Abs. 2a UStG, Wahl bis 10. Februar)

Für Unternehmensgründungen enthält § 18 UStG eine befristete Sonderregel: Für Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist nicht automatisch immer der Monat maßgeblich. Stattdessen wird die tatsächliche Steuer eines Teiljahres auf das Jahr hochgerechnet beziehungsweise die voraussichtliche Steuer des Gründungsjahres herangezogen. Entscheidend ist die Einordnung durch das Finanzamt.

Wechsel ab 2027 bei Neugründungen

Nach dem Gesetzesstand vom 13. Oktober 2026 endet diese Sonderregel mit dem Besteuerungszeitraum 2026; eine Verlängerung ist bisher nicht beschlossen. Für Neugründungen ab 2027 ist im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr wieder grundsätzlich der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum vorgesehen – unabhängig von der Höhe der Steuer. Nach dem Wortlaut von § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG betrifft das auch Unternehmen, die 2026 gegründet wurden, für ihr Folgejahr 2027. Plane die Umstellung nicht nur anhand dieses Ratgebers, sondern prüfe die vom Finanzamt hinterlegte Abgabepflicht.

Bescheid und ELSTER-Daten prüfen

Übernimm den Voranmeldungszeitraum nicht blind aus einem allgemeinen Ratgeber. Das Finanzamt kann die konkrete Abgabepflicht mitteilen oder ändern. Im Zweifel zählt die für deinen Steuerfall hinterlegte Verpflichtung.

Nullmeldung in ELSTER: wann und wie?

Eine Nullmeldung ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, bei der für den Zeitraum weder eine Zahllast noch ein Erstattungsbetrag entsteht. Sie ist keine formlose Nachricht. Wenn eine Abgabepflicht besteht, wird das reguläre elektronische Formular für den richtigen Zeitraum übermittelt – auch dann, wenn die maßgeblichen Beträge null sind.

  1. Formular und Jahr wählenIn ELSTER „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ öffnen und den zutreffenden Besteuerungszeitraum auswählen.
  2. Unternehmensdaten kontrollierenSteuernummer, Finanzamt und Zeitraum mit der gespeicherten Abgabepflicht abgleichen.
  3. Vorgänge vollständig prüfenNicht nur Ausgangsumsätze, sondern auch Vorsteuer, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Vorgänge und Korrekturen kontrollieren.
  4. Nullwerte plausibel erfassenNur dann mit null übermitteln, wenn im gesamten Zeitraum tatsächlich keine meldepflichtigen Werte vorhanden sind.
  5. Elektronisch sendenDie Erklärung authentifiziert übermitteln und das Übertragungsprotokoll zum Zeitraum ablegen.

„Keine Rechnung geschrieben“ bedeutet nicht automatisch Nullmeldung. Bereits bezahlte Eingangsrechnungen, ausländische Leistungen, Anzahlungen oder nachträgliche Korrekturen können Kennzahlen auslösen. Wer vom Finanzamt von laufenden Voranmeldungen befreit wurde, übermittelt dagegen nicht vorsorglich jeden Zeitraum mit null.

Frist und Dauerfristverlängerung

Ohne Fristverlängerung endet die Frist am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums. Für das zweite Quartal 2026 wäre das grundsätzlich der 10. Juli 2026. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gelten die allgemeinen Fristenregeln.

Eine Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabe und Zahlung um einen Monat. Monatliche Anmelder müssen dabei grundsätzlich eine Sondervorauszahlung leisten. Sie beträgt regelmäßig ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Der Antrag und die Anmeldung der Sondervorauszahlung werden elektronisch übermittelt; bei Neugründungen und abweichenden Zeiträumen gelten besondere Berechnungsregeln.

01

Ohne Verlängerung

Abgabe und Zahlung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums.

02

Mit Verlängerung

Ein Monat zusätzliche Zeit, sofern das Finanzamt nicht ablehnt.

03

Monatszahler

Sondervorauszahlung im Rahmen der Dauerfristverlängerung beachten.

04

Zahlung

SEPA-Mandat oder Überweisung so planen, dass keine Säumnis entsteht.

Abgabetermine 2027 für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Fällt der 10. eines Monats auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Für 2027 ergeben sich daraus folgende Termine:

Voranmeldung fürOhne DauerfristverlängerungMit Dauerfristverlängerung
Dezember 202611.01.202710.02.2027
Januar 202710.02.202710.03.2027
Februar 202710.03.202712.04.2027
März 202712.04.202710.05.2027
April 202710.05.202710.06.2027
Mai 202710.06.202712.07.2027
Juni 202712.07.202710.08.2027
Juli 202710.08.202710.09.2027
August 202710.09.202711.10.2027
September 202711.10.202710.11.2027
Oktober 202710.11.202710.12.2027
November 202710.12.202710.01.2028
Dezember 202710.01.202810.02.2028
QuartalOhne DauerfristverlängerungMit Dauerfristverlängerung
4. Quartal 202611.01.202710.02.2027
1. Quartal 202712.04.202710.05.2027
2. Quartal 202712.07.202710.08.2027
3. Quartal 202711.10.202710.11.2027
4. Quartal 202710.01.202810.02.2028

Dauerfristverlängerung für 2027 beantragen

Monatliche Anmelder, die die Verlängerung erstmals nutzen wollen, stellen den Antrag bis zum 10.02.2027 und melden und zahlen bis dahin die Sondervorauszahlung (ein Elftel der Vorauszahlungen 2026). Wer schon für 2026 eine Verlängerung hatte, meldet nur die neue Sondervorauszahlung an. Vierteljährliche Anmelder zahlen keine Sondervorauszahlung; ein erstmaliger Antrag ist bis zum Abgabetermin der ersten betroffenen Voranmeldung möglich, für das 1. Quartal 2027 also bis zum 12.04.2027.

Der monatliche oder vierteljährliche Ablauf

  1. Zeitraum schließenAlle Ausgangsrechnungen, Korrekturen und relevanten Zahlungsvorgänge einsammeln.
  2. Eingangsrechnungen prüfenLeistung, Pflichtangaben und Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug kontrollieren.
  3. Umsätze abstimmenSteuersätze, steuerfreie Umsätze und besondere Sachverhalte trennen.
  4. Konten plausibilisierenUmsatzsteuer und Vorsteuer mit Buchhaltung und Belegen abgleichen.
  5. Voranmeldung erstellenWerte den richtigen Kennzahlen im aktuellen Formular zuordnen.
  6. Elektronisch übermittelnAuthentifiziert über ELSTER oder kompatible Software senden.
  7. Zahlung veranlassenZahllast fristgerecht begleichen beziehungsweise Erstattung überwachen.
  8. Protokoll aufbewahrenÜbertragungsprotokoll und Berechnungsgrundlagen beim Zeitraum speichern.

Welche Daten werden häufig vergessen?

  • Berichtigte oder stornierte Ausgangsrechnungen
  • Bewirtungs-, Reise- oder Fahrzeugkosten mit besonderer Behandlung
  • Reverse-Charge-Leistungen aus dem In- und Ausland
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen
  • Anzahlungen und Schlussrechnungen
  • Uneinbringliche Forderungen und Entgeltminderungen
  • Privatanteile und unentgeltliche Wertabgaben
  • Einfuhrumsatzsteuer und Belege des Zolls

Was gilt für Kleinunternehmer?

Wer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwendet, weist grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf seinen entsprechenden Umsätzen aus und gibt meist keine laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Besondere Fälle – etwa eine Steuerschuld nach § 13b UStG, innergemeinschaftliche Vorgänge oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer – können dennoch Melde- und Zahlungspflichten auslösen.

Fehler nach der Übermittlung

Erkannte Fehler sollten nicht bis zur Jahreserklärung liegen bleiben. Eine berichtigte Voranmeldung wird für denselben Zeitraum vollständig neu übermittelt und als Berichtigung gekennzeichnet. Bei größeren oder wiederkehrenden Abweichungen sollte die steuerliche Behandlung geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist eine Nullmeldung erforderlich?

Wenn eine Abgabepflicht besteht, ist die Voranmeldung grundsätzlich auch dann zu übermitteln, wenn sich weder Zahllast noch Erstattung ergibt. Die Nullmeldung erfolgt über das reguläre Formular. Eine Befreiung muss vom Finanzamt kommen.

Kann ich eine Nullmeldung später berichtigen?

Ja. Stellst du nach der Übermittlung fest, dass doch Umsätze, Vorsteuer oder andere Kennzahlen einzutragen waren, übermittelst du für denselben Zeitraum eine vollständige berichtigte Voranmeldung.

Was ändert sich für Gründer ab 2027?

Nach dem aktuellen Gesetzesstand gilt ab 2027 im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr wieder grundsätzlich der monatliche Voranmeldungszeitraum. Maßgeblich bleibt die konkrete steuerliche Einordnung des Finanzamts.

Welche Grenzen gelten 2027 für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Maßgeblich ist die Umsatzsteuer des Jahres 2026: mehr als 9.000 € führt zur monatlichen Voranmeldung, mehr als 2.000 € bis 9.000 € zur vierteljährlichen. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien. Für Gründungen gelten die Sonderregeln oben.

Gelten für eine GmbH andere Grenzen?

Nein. Für eine GmbH gelten dieselben Grenzen und Fristen wie für andere Unternehmer. Entscheidend ist die Umsatzsteuer der Gesellschaft. Bei einer neu gegründeten GmbH sowie beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels gelten die Regeln für Neugründungen.

Bis wann ist die Sondervorauszahlung 2027 fällig?

Bei monatlicher Abgabe mit Dauerfristverlängerung wird die Sondervorauszahlung für 2027 bis zum 10. Februar 2027 angemeldet und gezahlt. Sie wird in der Regel mit der Vorauszahlung für Dezember 2027 verrechnet.

Reicht die Zahlung ohne Voranmeldung?

Nein. Übermittlung und Zahlung sind getrennte Pflichten. Eine Zahlung ersetzt nicht den amtlich vorgeschriebenen Datensatz.

Was ist bei Istversteuerung anders?

Bei genehmigter Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten. Eingangsrechnungen und Vorsteuer folgen eigenen Voraussetzungen. Die Kontenlogik muss zur Besteuerungsart passen.

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Offizielle Quellen und Hinweis

Allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung. Formulare, Schwellenwerte und Sonderregeln können sich ändern; den eigenen Steuerfall aktuell prüfen. Rechtsstand dieses Beitrags: 13. Oktober 2026.