Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn oder Verlust. Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG für Steuerpflichtige, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind und auch nicht freiwillig bilanzieren.
Für die EÜR brauchst du
- Vollständige Aufzeichnungen aller Betriebseinnahmen
- Geordnete und belegte Betriebsausgaben
- Nachvollziehbare Trennung privater und betrieblicher Vorgänge
- Gesonderte Aufzeichnungen für Anlagevermögen, Einlagen und Entnahmen
- Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR über ELSTER oder Software
Was ist eine EÜR?
Bei der Einnahmenüberschussrechnung wird nicht das gesamte Betriebsvermögen gegenübergestellt. Stattdessen werden die im Wirtschaftsjahr zu berücksichtigenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst. Der Unterschied ergibt den steuerlichen Gewinn oder Verlust.
Einfaches Beispiel
Betriebseinnahmen im Jahr
abziehbare Betriebsausgaben
vorläufiger Gewinn vor weiteren steuerlichen Korrekturen
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Abschreibungen, private Nutzungsanteile, nicht abziehbare Kosten und weitere Besonderheiten können das Ergebnis verändern.
Wer darf eine EÜR erstellen?
§ 4 Absatz 3 EStG erlaubt die EÜR Steuerpflichtigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen müssen und dies auch nicht freiwillig tun. Dazu gehören häufig Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe.
Kapitalgesellschaften und andere buchführungspflichtige Unternehmen ermitteln ihren Gewinn grundsätzlich nicht per EÜR. Für bestimmte Gewerbebetriebe nennt § 141 AO steuerliche Grenzen von mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn. Eine Buchführungspflicht kann aber schon unabhängig davon aus Handelsrecht, Rechtsform oder anderen Vorschriften folgen.
Zufluss und Abfluss
Bei der EÜR ist regelmäßig maßgeblich, wann eine Einnahme tatsächlich zufließt oder eine Ausgabe tatsächlich abfließt. Rechnungsdatum und Leistungsdatum bestimmen also nicht automatisch das EÜR-Jahr.
| Vorgang | Typische Zuordnung |
|---|---|
| Kundenrechnung vom Dezember, Zahlung im Januar | Einnahme grundsätzlich im Jahr des Zahlungseingangs |
| Lieferantenrechnung im Dezember bezahlt | Ausgabe grundsätzlich im Jahr der Zahlung |
| Anlagegut gekauft | Nicht zwingend sofort vollständig abziehbar; Abschreibung und Verzeichnis prüfen |
| Privatanteil | Entnahme beziehungsweise nicht betrieblicher Anteil gesondert behandeln |
Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel sowie für Anlagevermögen und weitere Sonderfälle gelten besondere Regeln. Bei größeren Beträgen oder unklarer Zuordnung sollte der Einzelfall geprüft werden.
Typische Betriebseinnahmen
- Bezahlte Ausgangsrechnungen für Waren oder Dienstleistungen
- Anzahlungen und Abschlagszahlungen
- Provisionen, Honorare und betriebliche Nebenerlöse
- Erstattungen oder Zuschüsse, soweit betrieblich und steuerlich zu erfassen
- Vereinnahmte Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern
- Private Nutzungsanteile oder Entnahmen, soweit anzusetzen
Typische Betriebsausgaben
Waren und Material
Einkauf, Fremdleistungen und unmittelbar projektbezogene Kosten.
Arbeitsplatz
Miete, Nebenkosten, Bürobedarf und betriebliche Ausstattung.
Kommunikation
Telefon, Internet, Software und betriebliche Online-Dienste.
Mobilität
Fahrtkosten, Reisen und Fahrzeugkosten mit passender Dokumentation.
Beratung
Steuerberatung, Rechtsberatung und andere betriebliche Dienstleistungen.
Abgaben
Bestimmte Versicherungen, Beiträge, Gebühren und gezahlte Vorsteuer.
Ob und in welcher Höhe eine Ausgabe abzugsfähig ist, hängt vom betrieblichen Zusammenhang und möglichen Abzugsbeschränkungen ab. Ein Zahlungsabgang allein genügt nicht.
EÜR in sieben Schritten vorbereiten
- Bank, Kasse und Zahlungsdienste vollständig erfassenKein betriebliches Konto oder Zahlungsportal vergessen.
- Jede Bewegung mit einem Beleg verbindenFehlende Belege frühzeitig beim Aussteller anfordern.
- Einnahmen und Ausgaben kategorisierenEinheitliche Kategorien passend zur späteren Anlage EÜR verwenden.
- Umsatzsteuer getrennt behandelnVereinnahmte Steuer, Vorsteuer und Zahlungen ans Finanzamt korrekt abbilden.
- Anlagevermögen prüfenAnschaffungsdatum, Kosten und Abschreibung in einem Verzeichnis dokumentieren.
- Einlagen und Entnahmen erfassenPrivate Vorgänge dürfen das betriebliche Ergebnis nicht unbemerkt verfälschen.
- Jahreswerte abstimmen und übermittelnAnlage EÜR elektronisch erstellen und zusammen mit den übrigen Erklärungen koordinieren.
Anlage EÜR elektronisch übermitteln
Die Anlage EÜR ist nach den ELSTER-Hinweisen grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln; Papier ist nur in Härtefällen vorgesehen. Für jeden Betrieb ist eine separate EÜR erforderlich. Je nach Sachverhalt kommen weitere Anlagen hinzu.
Nicht erst am Jahresende anfangen
Wenn du jeden Monat Belege, Zahlungen und Kategorien abstimmst, ist die Anlage EÜR am Jahresende eine Auswertung statt einer Rekonstruktion. Der Ratgeber Buchhaltung für Selbstständige zeigt den Monatsablauf.
Häufige Fragen
Ist die EÜR dasselbe wie eine Umsatzsteuererklärung?
Nein. Die EÜR ermittelt den steuerlichen Gewinn. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung betreffen die Umsatzsteuer und sind eigene Verfahren.
Muss ich Belege mit der EÜR einreichen?
Belege werden regelmäßig nicht ungefragt mit der EÜR übermittelt, müssen aber geordnet aufbewahrt und auf Anforderung vorgelegt werden können.
Dürfen Kleinunternehmer eine EÜR erstellen?
Ja, wenn keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer; die EÜR betrifft die Gewinnermittlung.
Die EÜR richtig vorbereiten
Von der Rechnung zur EÜR
Saubere Kundendaten, eindeutige Rechnungen und ein klarer Zahlungsstatus erleichtern die spätere Buchhaltung. Prüfe, welche Daten und Exporte rechnung.cloud dafür bereitstellt.
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Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.