Belege & Archiv · Stand 2026

Belege richtig aufbewahren: Fristen, digitale Ablage und GoBD

Wie lange Rechnungen und andere Unterlagen aufzubewahren sind, warum eine PDF-Kopie nicht immer genügt und wie ein nachvollziehbares digitales Belegarchiv entsteht.

Geprüft am 26. Juli 202611 Minuten LesezeitMit Ablageplan
Das Wichtigste

Buchungsbelege sind nach § 147 AO grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren, Bücher und bestimmte Aufzeichnungen zehn Jahre, viele sonstige Geschäftsunterlagen sechs Jahre. Die konkrete Frist hängt von der Art des Dokuments ab und kann in Sonderfällen länger laufen.

Vier Grundregeln

  • Das ursprüngliche digitale Format erhalten
  • Belege vollständig, geordnet und auffindbar ablegen
  • Änderungen verhindern oder nachvollziehbar dokumentieren
  • Verfügbarkeit, Lesbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit sichern

Welche Aufbewahrungsfristen gelten?

UnterlagenGrundsätzliche FristBeispiele
Bücher und Aufzeichnungen10 JahreGrundbücher, Jahresabschlüsse, Inventare und Organisationsunterlagen
Buchungsbelege8 JahreEin- und Ausgangsrechnungen, Quittungen und belegende Dokumente
Geschäftsbriefe6 JahreEmpfangene und Wiedergaben abgesandter Handels- oder Geschäftsbriefe
Sonstige steuerrelevante Unterlagenregelmäßig 6 JahreUnterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind

Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden, der Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt beziehungsweise die betreffende Aufzeichnung vorgenommen wurde. Sie läuft nicht ab, solange Unterlagen noch für Steuern bedeutsam sind, deren Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist.

Nicht pauschal löschen

Laufende Prüfungen, Einsprüche, vorläufige Steuerfestsetzungen oder andere Vorschriften können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen. Vor einer größeren Löschung sollte der konkrete Bestand geprüft werden.

Digital erhalten heißt digital aufbewahren

Wird eine Rechnung per E‑Mail als PDF oder als strukturierte E‑Rechnung empfangen, ist die digitale Datei aufzubewahren. Ein Ausdruck allein ersetzt die ursprüngliche Datei nicht. Bei E‑Rechnungen ist insbesondere der strukturierte Teil maßgeblich.

PDF

PDF-Rechnung

Die empfangene Datei einschließlich relevanter Anhänge geordnet ablegen.

XML

XRechnung

XML-Originaldatei erhalten; eine zusätzliche Ansicht dient nur der Lesbarkeit.

ZUG

ZUGFeRD

Hybride Originaldatei mit eingebettetem strukturiertem Rechnungsteil aufbewahren.

MAIL

Begleitende E‑Mail

Aufbewahren, wenn sie für Verständnis, Freigabe oder Übermittlung bedeutsam ist.

Dürfen Papierbelege gescannt werden?

Die AO erlaubt unter Voraussetzungen die Aufbewahrung als Wiedergabe auf Bild- oder Datenträgern. Dabei müssen bildliche Übereinstimmung, Verfügbarkeit, Lesbarkeit und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sichergestellt sein.

  1. Beleg vollständig erfassenVorder- und Rückseite, Randnotizen und Anhänge einbeziehen.
  2. Bildqualität prüfenAlle Pflichtangaben, Beträge und feinen Details müssen lesbar sein.
  3. Datei eindeutig benennenDatum, Aussteller und Belegnummer erleichtern Suche und Zuordnung.
  4. Zeitnah ablegenDer Scan sollte ohne lange Zwischenablage in den geregelten Prozess gelangen.
  5. Änderungen kontrollierenBearbeitungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar protokolliert werden.
  6. Verfahren dokumentierenFesthalten, wer scannt, prüft, ablegt, sichert und gegebenenfalls vernichtet.

Ob das Papieroriginal anschließend vernichtet werden darf, hängt vom Dokument und weiteren Vorschriften ab. Urkunden, besondere Nachweise oder Unterlagen mit Originalfunktion sollten nicht ungeprüft entsorgt werden.

Was bedeuten die GoBD für Belege?

Die GoBD konkretisieren Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Entscheidend ist nicht nur das Programm, sondern der gesamte tatsächliche Prozess.

Verfahrensdokumentation

Sie beschreibt, wie Belege empfangen oder erzeugt, geprüft, erfasst, verarbeitet, ausgegeben, aufbewahrt und gesichert werden. Der dokumentierte Ablauf muss zum tatsächlichen Alltag passen und bei Änderungen aktualisiert werden.

Ein einfacher digitaler Ablageplan

EbeneBeispielZweck
Jahr2026Aufbewahrungszeitraum und Abschluss abgrenzen
Monat07_JuliRegelmäßige Abstimmung erleichtern
ArtEingang / Ausgang / Bank / KasseGeschäftsvorgänge schnell einordnen
Datei2026-07-26_Lieferant_RE-4711_119-00.pdfDatum, Gegenpartei, Beleg und Betrag finden

Eine Ordnerstruktur allein gewährleistet noch keine Unveränderbarkeit oder vollständige Verfahrensdokumentation. Sie kann aber ein verständlicher Teil des Gesamtablaufs sein.

Backup und Zugriff

  • Mindestens eine zusätzliche Sicherung getrennt vom Hauptsystem vorhalten.
  • Wiederherstellung regelmäßig testen, nicht nur das Vorhandensein eines Backups.
  • Zugriffe nach Rollen begrenzen und ausscheidende Nutzer entfernen.
  • Exportmöglichkeiten vor einem Softwarewechsel prüfen.
  • Lesbarkeit älterer Formate über die gesamte Frist sicherstellen.

Häufige Fragen

Reicht ein Ausdruck einer E‑Rechnung?

Nein. Bei einer strukturierten E‑Rechnung ist zumindest der strukturierte Originalteil in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren. Eine Papier- oder PDF-Ansicht dient nur der Lesbarkeit.

Darf ich Rechnungen nach acht Jahren automatisch löschen?

Nicht ohne Prüfung. Andere Unterlagenarten haben abweichende Fristen, und laufende steuerliche Verfahren können das Fristende hinausschieben.

Ist ein Cloud-Ordner automatisch GoBD-konform?

Nein. Maßgeblich sind der gesamte Prozess, Rechte, Änderungen, Protokollierung, Verfügbarkeit, Exporte und Dokumentation.

Belege im Gesamtprozess

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Offizielle Quellen und Hinweis

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.