§ 13b UStG · § 48 EStG · § 19 UStG · Rechtsstand 2026

Rechnung als Subunternehmer: Muster & Reverse Charge

Normale Rechnung oder Umkehr der Steuerschuld? Welche Angaben auf deine Subunternehmer-Rechnung gehören, wann der Auftraggeber die Umsatzsteuer zahlt und wie du die Bauabzugsteuer vermeidest.

Geprüft am 26. Oktober 20266 Minuten LesezeitMit Muster & ChecklisteRedaktion rechnungvorlage.de
Kurz gesagt

Als Subunternehmer schreibst du grundsätzlich eine normale Rechnung mit allen Pflichtangaben. Erbringst du aber Bauleistungen an einen Bauleister, schuldet dein Auftraggeber die Umsatzsteuer: Du rechnest netto ab und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Rechnung. Gegen die 15 % Bauabzugsteuer hilft eine Freistellungsbescheinigung.

Werkzeugkoffer und Klemmbrett mit Rechnungsformular auf einer Baustelle, ohne Personen
Subunternehmer im Bau müssen bei der Rechnung einige Besonderheiten beachten.

Welcher Fall trifft auf dich zu?

Bau an Bauunternehmen

Reverse Charge: netto abrechnen, Pflichthinweis setzen, keine Umsatzsteuer ausweisen.

Bau an Privatkunden

Normale Rechnung mit Umsatzsteuer und Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden.

IT, Grafik, Beratung

Normale Rechnung mit Umsatzsteuer, kein Sonderhinweis nötig.

Du bist Kleinunternehmer

Keine Umsatzsteuer, auch nicht im Bau. Hinweis auf § 19 UStG genügt.

Gebäudereinigung

Auch hier kann § 13b gelten, wenn der Auftraggeber selbst Reinigungsleistungen erbringt.

Auftraggeber im Ausland

Eigene Regeln, siehe Reverse Charge und Auslandsrechnung.

Pflichtangaben einer Subunternehmer-Rechnung

Grundlage sind die üblichen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Bei Reverse Charge ändern sich vor allem Steuerausweis und Hinweis:

AngabeBei Reverse Charge (§ 13b)
Name und Anschrift beider Parteienwie üblich
Steuernummer oder USt‑IdNr.des Subunternehmers, wie üblich
Rechnungsdatum und fortlaufende Nummerwie üblich, auch für Abschlagsrechnungen
Art und Umfang der Leistungkonkret mit Baustelle bzw. Objekt, z. B. „Elektroinstallation Neubau, EG“
LeistungszeitraumPflicht, besonders bei längeren Baustellen
Entgeltnur Nettobetrag, kein Steuersatz, kein Steuerbetrag
Pflichthinweis„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“

Die vollständige Liste mit Erklärungen findest du unter Pflichtangaben einer Rechnung.

Reverse Charge im Bau: wann gilt § 13b?

  1. Es ist eine BauleistungLeistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, etwa Maurer-, Elektro-, Sanitär-, Trockenbau-, Maler- oder Dachdeckerarbeiten. Reine Planung oder Materiallieferung ohne Einbau gehören in der Regel nicht dazu.
  2. Der Auftraggeber ist selbst BauleisterEr erbringt nachhaltig Bauleistungen. Das gilt als erfüllt, wenn mindestens 10 % seines Weltumsatzes Bauleistungen sind; meist weist er das mit der Bescheinigung USt 1 TG nach.
  3. Du bist kein KleinunternehmerFür Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt die Umkehr der Steuerschuld nicht.
💡 Tipp: USt 1 TG vor der ersten Rechnung einholen

Lass dir die Bescheinigung deines Auftraggebers geben, bevor du die erste Rechnung schreibst, und lege eine Kopie zu deinen Unterlagen. Sie ist bei Bauleistungen der übliche Nachweis, dass Reverse Charge greift.

Muster: Subunternehmer-Rechnung mit Reverse Charge

So kann eine Rechnung eines Elektro-Subunternehmers an einen Generalunternehmer aussehen. Alle Daten sind frei erfunden und müssen durch deine eigenen ersetzt werden.

Elektro BeispielRECHNUNG
SubunternehmerElektro BeispielMusterweg 312345 MusterstadtSteuernummer 000/000/00000
RechnungsdatenNr. 2026-041Datum: 30.10.2026Leistung: 05.10.–23.10.2026
AuftraggeberBau Muster GmbHBeispielstraße 712345 Musterstadt
LeistungMengeNetto
Elektroinstallation Neubau Musterallee 10, Erdgeschoss, laut Auftrag vom 01.10.2026pauschal8.400,00 €
Umsatzsteuer
Rechnungsbetrag
–
8.400,00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG liegt Ihnen vor. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag, kein Bruttobetrag: Die Umsatzsteuer meldet der Auftraggeber selbst an.

⚠️ Umsatzsteuer trotzdem ausgewiesen?

Weist du bei Reverse Charge Umsatzsteuer aus, schuldest du sie zusätzlich (§ 14c UStG), und dein Auftraggeber darf sie nicht als Vorsteuer abziehen. Dann hilft nur eine berichtigte Rechnung, siehe Stornorechnung und Gutschrift.

Normale Rechnungen ohne Reverse Charge erstellst du schnell mit der Rechnungsvorlage oder dem kostenlosen Rechnungsgenerator.

Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung

Unabhängig von der Umsatzsteuer gibt es bei Bauleistungen die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG. Der Auftraggeber muss grundsätzlich 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen. Ohne Bescheinigung bekommst du also zunächst nur 85 % ausgezahlt.

Freistellung beantragen

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG gibt es bei deinem Finanzamt. Sie ist befristet, achte auf das Ablaufdatum.

Vor Auftragsbeginn vorlegen

Gib dem Auftraggeber eine Kopie, dann darf er den vollen Betrag auszahlen.

Bagatellgrenze

Kein Abzug, wenn die Zahlungen an dich im Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 Euro nicht übersteigen (15.000 Euro bei Auftraggebern mit nur steuerfreien Vermietungsumsätzen).

Subunternehmer als Kleinunternehmer

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, berechnest du keine Umsatzsteuer, auch nicht im Bau, und Reverse Charge greift nicht. Auf die Rechnung gehört stattdessen ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Details findest du unter Rechnung als Kleinunternehmer.

✅ Bauabzug gilt trotzdem

Die Bauabzugsteuer hängt nicht von der Umsatzsteuer ab. Auch als Kleinunternehmer brauchst du im Bau eine Freistellungsbescheinigung, sonst behält dein Auftraggeber 15 % ein.

Alle Fälle im Vergleich

FallUmsatzsteuer auf der RechnungPflichthinweis
Bauleistung an Bauleisternein„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Bauleistung an PrivatpersonjaHinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG)
Subunternehmer ist KleinunternehmerneinHinweis auf § 19 UStG
Andere Branche, Auftraggeber im Inlandjakeiner

Abschlags- und Schlussrechnungen

Auf Baustellen sind Abschlagsrechnungen üblich. Auch für sie gilt Reverse Charge, wenn die Voraussetzungen vorliegen. In der Schlussrechnung führst du die gezahlten Abschläge auf und ziehst sie ab. Nummeriere alle Rechnungen fortlaufend, siehe Rechnungsnummer richtig vergeben.

E‑Rechnung für Subunternehmer

Seit 2025 muss jedes Unternehmen im Inland E‑Rechnungen empfangen können. Ausstellen musst du sie im B2B-Geschäft ab 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, ab 2028 grundsätzlich immer. Kleinunternehmer sind davon ausgenommen. Mehr dazu unter E‑Rechnung 2026.

Typische Fehler

  • Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl Reverse Charge gilt.
  • Pflichthinweis fehlt oder ist missverständlich formuliert.
  • Keine USt‑1‑TG-Bescheinigung des Auftraggebers eingeholt.
  • Freistellungsbescheinigung abgelaufen, dann werden 15 % einbehalten.
  • Leistungszeitraum fehlt, besonders bei längeren Baustellen.
  • Abschläge ohne Bezug zur Schlussrechnung.
⚠️ Scheinselbstständigkeit im Blick behalten

Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, weisungsgebunden ist und in dessen Betrieb eingebunden wird, riskiert, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Das ist kein Rechnungsthema, kann aber erhebliche Folgen bei der Sozialversicherung haben. Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Checkliste Subunternehmer-Rechnung

  • Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
  • Leistung konkret mit Baustelle bzw. Objekt
  • Leistungszeitraum angegeben
  • Bauleistung an Bauleister? Dann netto und Pflichthinweis
  • USt‑1‑TG-Bescheinigung des Auftraggebers liegt vor
  • Freistellungsbescheinigung gültig und übergeben
  • Als Kleinunternehmer: Hinweis auf § 19 UStG
  • Abschläge in der Schlussrechnung abgezogen

Häufige Fragen

Muss ich als Subunternehmer Umsatzsteuer berechnen?

Das hängt vom Fall ab. Bei Bauleistungen an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet der Auftraggeber die Steuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). Dann rechnest du netto mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ab. In anderen Branchen gilt meist die normale Umsatzsteuer.

Was muss bei Reverse Charge auf der Rechnung stehen?

Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, kein Steuerbetrag und kein Bruttobetrag, dazu die übrigen Pflichtangaben wie Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und Nettoentgelt.

Gilt § 13b auch, wenn ich als Subunternehmer Kleinunternehmer bin?

Nein. Ist der leistende Subunternehmer Kleinunternehmer nach § 19 UStG, greift die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nicht. Er schreibt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Was ist die Freistellungsbescheinigung?

Bei Bauleistungen muss der Auftraggeber grundsätzlich 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Legst du eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor, entfällt der Abzug. Du beantragst sie bei deinem Finanzamt.

Wie weise ich nach, dass mein Auftraggeber Bauleister ist?

Üblich ist die Bescheinigung USt 1 TG, die das Finanzamt Unternehmern ausstellt, die nachhaltig Bauleistungen erbringen. Lass dir eine Kopie geben und bewahre sie zusammen mit deinen Rechnungen auf.

Muss ich als Subunternehmer eine E-Rechnung schreiben?

Empfangen können müssen Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen musst du sie im inländischen B2B-Geschäft ab 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, ab 2028 grundsätzlich immer. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen.

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Offizielle Quellen und Hinweis

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.